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Verantwortlich für den Inhalt dieses Angebotes: Berlin - RealEstate Peter E. Ronniger e.K. Klopstockstr. 30 10557 Berlin eingetragen beim Handelsregister 14057 Berlin - Charlottenburg HRA 30633Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 254522321 Aufsichtsbehörde im Sinne des § 34 c GewO: Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Wirtschaft und Bauen, 13341 Berlin Telefon: +49 (0)30 39105952 Fax: +49 (0)30 39105954Briefanschrift: Postfach 210777 10507 Berlin Hausanschrift: Klopstockstr.30 10557 Berlin E-Mail Allgemeine Information: Info@Berlin-RealEstate.deWebmaster: Webmaster@Berlin-RealEstate.de Inhalt des Webangebotes Ich bin bemüht, das Webangebot stets aktuell und inhaltlich
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nicht völlig auszuschließen. Bei den auf meinen Internet-Seiten gemachten Angaben
handelt es sich um eine Kurzbeschreibung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die
dargestellten Illustrationen sind Entwürfe und keine wesentlichen
Ausstattungsmerkmale im Sinne der Baubeschreibung. Die tatsächliche
Bauausführung kann hiervon abweichen. Gültigkeit hat ausschließlich die notariell
beurkundete Baubeschreibung bzw. Baugenehmigung. Die auf unseren Internetseiten
gemachten Angaben sind unverbindlich, Irrtümer bleiben vorbehalten. Für Flächen,
Flächenaufteilung und Proportionen ist ausschließlich die Teilungserklärung
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§ 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Maklerfirma Berlin-RealEstate Peter E. Ronniger e.K. in 10557 Berlin Klopstockstr. 30, im nachfolgenden „Makler“ genannt, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler Schadenersatz in Höhe der mit ihm vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Provision und Maklervertrag Auf telefonisch, mündlich, per Fax, Internet oder e-Mail angebotenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht. Das vom Empfänger angenommene Angebot beinhaltet die Annahme der Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Mit Annahme des Objektes versichert der Empfänger, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und erklärt damit sein Einverständnis. Eine Haftung für die Finanzierung der angebotenen Objekte kann nicht übernommen werden. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. bzw. vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen hinzukommen. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Provisionssätze für den Nachweis und / oder die Vermittlung:
§ 3 Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer / Vermieter als auch für den Käufer / Mieter tätig werden. § 4 EigentümerangabenDer Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer / Vermieter bzw. einem vom Verkäufer / Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Information nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 5 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 6 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 7 Gerichtsstand Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche, auch solche aus Wechseln und Schecks, als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. § 8 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrer der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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